Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in eigener Privatpraxis rechne ich in erster Linie mit privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe ab. Zudem gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Auch PatientInnen, die ihre Therapie bzw. die ihres Kindes selbst finanzieren möchten, können bei mir behandelt werden. Im folgenden finden Sie alle wichtigen Infos über die Finanzierung einer Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen.

Privat versicherte bzw. über die Beihilfe versicherte PatientInnen
Privat versicherte PatientInnen haben in der Regel die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Wichtig ist es, vor Beginn der Therapie folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
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Ist Psychotherapie in meinem Tarif enthalten?
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Wie viele Sitzungen werden pro Jahr übernommen?
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Ist eine ärztliche Überweisung oder ein Antrag erforderlich?
Honorar & Abrechnung
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ablauf der Kostenklärung
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Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung
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Erfragen Sie die Bedingungen für die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie.
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Erstgespräch in meiner Praxis
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Hier lernen wir uns kennen und unterzeichnen die Honorarvereinbarung.
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Antragstellung (falls erforderlich)
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Einige private Krankenversicherungen verlangen einen kurzen Antrag oder eine ärztliche Bescheinigung.
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Haben Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung? Kontaktieren Sie mich gerne – ich unterstütze Sie bei der Klärung!

Gesetzlich versicherte PatientInnen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren
Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie bei einem privaten Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten von der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen.
Wann kommt das Kostenerstattungsverfahren infrage?
Laut § 13 Abs. 3 SGB V haben gesetzlich Versicherte das Recht, sich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung erstatten zu lassen, wenn:
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Kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in zumutbarer Zeit verfügbar ist.
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Dringender Behandlungsbedarf besteht (z. B. bei psychischen Belastungen, die sich ohne Therapie verschlechtern könnten).
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Eine ausführliche Dokumentation der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz vorliegt.
Am einfachsten ist es, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die genauen Bedingungen zur Beantragung einer Behandlung nach dem Kostenerstattungsverfahren erfragen. In den meisten Fällen ist der Ablauf der Beantragung einer Behandlung nach dem Kostenerstattungsverfahren mit den GKV's wie folgt:
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Nachweis der erfolglosen Suche
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Kontaktaufnahme mit mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten (mindestens fünf bis zehn Anfragen).
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Dokumentation der Absagen (Name des Psychotherapeuten sowie Datum der Kontaktaufnahme) oder unzumutbar langen Wartezeiten (mehr als drei Monate).
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Einholen einer ärztlichen Bescheinigung
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Der Kinder- oder Jugendpsychiater bzw. Hausarzt kann eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen.
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Antrag bei der Krankenkasse stellen
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Ein formloses Schreiben an die Krankenkasse verfassen.
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Belege der erfolglosen Suche und die ärztliche Bescheinigung beifügen.
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Angebot für eine Therapie in meiner Privatpraxis einreichen.
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Genehmigung durch die Krankenkasse abwarten
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Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.
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Falls Sie weitere Fragen zum Kostenerstattungsverfahren haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch!

Selbstzahlende
Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Therapie selbst zu finanzieren. Dies hat zum Beispiel den Vorteil, dass keine Diagnosen an die Krankenkasse weitergegeben werden und keine Anträge gestellt werden müssen.